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Gästewohnung

    Sie erwarten Freunde oder Verwandte zu Besuch, haben aber in Ihrer eigenen Wohnung keine Möglichkeit der Unterbringung? Wir bieten unseren Mitgliedern eine gemütliche und kostengünstige Gästewohnung für bis zu vier Personen.

    Ausstattung

    Die Wohnung liegt im Dachgeschoss der Griegstr. 31 und bietet Platz für maximal vier Personen in 1 ½ Zimmern. Es ist eine kleine Küche vorhanden, die mit Spüle, Kühlschrank, Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster ausgestattet ist, eine Herdplatte ist jedoch nicht vorhanden. Im größeren Zimmer befinden sich ein Doppelbett und ein Schlafsofa, sowie ein Fernseher und Esstisch. Im kleinen Zimmer ist ein Ausziehbett für 2 Personen und im Anschluss ein Balkon. Im Bad ist eine Badewanne unter der Dachschräge eingebaut. Daher ist die Duschmöglichkeit nur eingeschränkt gegeben.

    Mietkonditionen

    Die Gästewohnung ist nur für eine Dauer von maximal 10 Tagen und ausschließlich von Mitgliedern der Genossenschaft buchbar (Mitgliedsnummer für Onlinebuchung erforderlich!). Das buchende Mitglied allein ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Gästewohnung verantwortlich.

    • Zwischen zwei Buchungen eines Mitglieds müssen mindestens zwei Wochen liegen.
    • Die Wohnung muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt und der Schlüssel im Tresor hinterlegt sein.
    • Bettwäsche und Handtücher werden nicht von der Genossenschaft gestellt.
    • Es wird mit dem Mietglied per E-Mail ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen, bitte Beachten Sie die Hausregeln.
    • Die Schlüssel können am Tag des Nutzungsbeginns ab 16:00 Uhr einem Schlüsseltresor neben der Hauseingangstür entnommen werden. Die dazu benötigte PIN erhält das Mitglied am Tag vorher per E-Mail.

    Nutzungsentgelt
    • 30,00 €/Nacht pro Person, für jede weitere Person erhöht sich der Preis um jeweils 5,00 €/Nacht (Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden nicht berechnet).
    • 40,00 € werden als Reinigungspauschale einmalig pro Buchung erhoben.
    • Die Kultur- und Tourismustaxe der Freien und Hansestadt wird extra berechnet und ausgewiesen.
    • Die Gebühr schließt die Kosten für Strom, Wasser, Heizung sowie Kabelfernsehen ein.
    • Die Nutzungsgebühr ist nach der Bestätigung einer Buchungsanfrage innerhalb von sieben Tagen unter Angabe der Buchungs-ID auf das Konto der Genossenschaft zu überweisen: Wohngemeinschaft Pädagogischer Verein eG: IBAN: DE33 4306 0967 2019 4666 01, BIC: GENODEM1GLS

    Hausregeln
    • Aus Rücksichtnahme gegenüber den in der Umgebung wohnenden Menschen sind alle Nutzer und Besucher der Gästewohnung gehalten, vermeidbare Geräuschbelästigungen unbedingt zu unterlassen. Die allgemein geltenden Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr sind einzuhalten.
    • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen die Gästewohnung nur gemeinsam mit erwachsenen Familienangehörigen nutzen.
    • Feiern in der Gästewohnung sind nicht gestattet.
    • Die Gästewohnung ist eine absolute Nicht-Raucher-Wohnung. Daher ist Rauchen nicht gestattet.
    • Haustiere dürfen in der Wohnung nicht gehalten werden.
    • Das Mitglied und seine Gäste haben das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Mängel und Störungen an den technischen Einrichtungen bzw. Anlagen und dem Inventar sind der Geschäftsstelle der WGPV zu melden.
    • Die Benutzung der Gästewohnung und deren Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet weder für Sachschäden noch für Personenschäden.
    • Die Gästewohnung wird dem Mitglied in sauberem Zustand übergeben und ist besenrein zu hinterlassen; dazu gehört auch die Reinigung von Geschirr, Besteck, Kühlschrank, Kaffeemaschine und Toaster. Ebenso die Entsorgung des Mülls.
    • Es ist darauf zu achten, dass zum Zeitpunkt der Beendigung der Nutzung sämtliche Fenster und Türen sowie die Wasserhähne geschlossen und die Elektrogeräte sowie das Licht ausgeschaltet sind. Ebenso ist die Heizung – sofern sie eingeschaltet war – auf Minimaltemperatur abzusenken.
    • Für sämtliche durch das Mitglied oder seine Gäste am Gebäude, den technischen Einrichtungen bzw. Anlagen und dem Inventar verursachten Schäden haftet das Mitglied dem Vermieter gegenüber.
    • Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen behält sich der Vermieter vor, die Gästewohnung sofort räumen zu lassen und das Mitglied und seine Gäste von der weiteren Nutzung auszuschließen.
    • Die Vorschriften des § 545 BGB, wonach das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert wird, sofern nicht der Mieter oder Vermieter seinen entgegenstehenden Willen binnen einer Frist von zwei Wochen dem anderen Teil gegenüber erklärt, findet keine Anwendung.
    • Andere als im Vertrag getroffene Vereinbarungen bestehen nicht. Nebenabreden sind nicht getroffen.
    • Der Vermieter kann den Mietvertrag bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen (Einbruch, Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) kündigen.
    • Eine Rückerstattung bzw. ein Erlass des Nutzungsentgeltes an das Mitglied ist nach verbindlicher Reservierung und Bestätigung nur möglich, wenn eine anderweitige Vermietung der Gästewohnung zustande kommt.
    • Änderungen zu den vorstehenden Vertragsbedingungen behält sich der Vermieter vor.
      Gerichtsstand ist Hamburg.